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Veröffentlicht am 24. Februar 2021

Versorgungsqualität: Bundesrat legt nächste Schritte fest und ernennt Mitglieder der Eidgenössischen Qualitätskommission

Bern, 24.2.2021 - Das revidierte Gesetz zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 den weiteren Fahrplan festgelegt; im Laufe des zweiten Halbjahrs 2021 wird er die Ziele für kommenden vier Jahre definieren. Er hat zudem die 15 Mitglieder der neuen Eidgenössischen Qualitätskommission ernannt, die ihn unter anderem bei der Entwicklung der Versorgungsqualität beraten soll.