WEKO-Untersuchung zu Bankomaten-Systemen

Bern, 16.02.2021 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete am 8. Februar 2021 eine Untersuchung gegen Mastercard wegen einer möglichen Behinderung des National Cash Scheme (NCS) von SIX. Sie erliess vorsorgliche Massnahmen.

NCS ist ein neues nationales Regelwerk von SIX für Bargeldbezüge und weitere Transaktionen an Bankomaten. Es soll insbesondere Bareinzahlungen oder Saldoabfragen auch an Fremdautomaten ermöglichen. Auslöser der Untersuchung ist eine Anzeige von SIX, wonach Mastercard den Markteintritt des NCS behindere. Die Behinderung erfolge indem Mastercard das «Co-Badging» des NCS auf der neuen Debit Mastercard verweigere. Die WEKO untersucht nun, ob seitens Mastercard eine missbräuchliche Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens vorliegt. Es wurden vorsorgliche Massnahmen für die Dauer der Untersuchung ergriffen.

Damit eine NCS-Transaktion bei der Verwendung einer Debitkarte von Mastercard ausgelöst werden kann, muss das NCS-System neben das Mastercard-System auf der Karte aufgebracht werden (sogenanntes «Co-Badging»). Unter Co-Badging wird das Aufbringen von zwei oder mehr Zahlungsmarken/-anwendungen auf demselben kartengebundenen Zahlungsinstrument verstanden. Mit den vorsorglichen Massnahmen wird für die kartenherausgebenden Banken die Möglichkeit geschaffen, die Debitkarten technisch für eine allfällige spätere Aktivierung des NCS vorzubereiten.

Die von der WEKO angeordneten Massnahmen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.


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