Bundesrat will Pilotprojekte für das Mobility-Pricing ermöglichen

Bern, 03.02.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 entschieden, ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung zu geben. Damit sollen solche Projekte rechtlich ermöglicht und finanziell unterstützt werden können. Verantwortlich dafür sind je nach Ausgestaltung die Kantone und Gemeinden oder interessierte Organisationen. Verschiedene Regionen haben dem Bund signalisiert, Mobility-Pricing im Rahmen eines Pilotprojekts erproben zu wollen.

Mobility-Pricing kann dazu beitragen, Verkehrsprobleme zu lösen. Das hat eine theoretische Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug gezeigt. Damit Mobility-Pricing in der Praxis getestet werden kann, braucht es eine entsprechende rechtliche Grundlage. Der Bundesrat hat dazu ein neues Gesetz erarbeitet und dieses nun in die Vernehmlassung geschickt.

Kantone und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Pilotprojekte durchzuführen. Das auf zehn Jahre befristete Bundesgesetz soll es erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens zu erproben, sowohl im motorisierten Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann. Denn die Erkenntnisse daraus können gesamtschweizerisch von Interesse sein, etwa hinsichtlich der Akzeptanz von Mobility-Pricing in der Bevölkerung.

Verantwortung bei Kantonen, Gemeinden oder Organisationen

Das Gesetz unterscheidet zwischen Pilotprojekten, bei denen für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer der betreffenden Region eine Abgabepflicht besteht, und Projekten, an denen sie freiwillig teilnehmen können. Die Umsetzung der Pilotprojekte mit Abgabepflicht obliegt den Kantonen oder Gemeinden. Sie müssen vom Kanton bewilligt werden, auf dessen Gebiet das Projekt getestet wird. Der Kanton muss beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Genehmigung einholen. Projekte mit Freiwilligen können auch von interessierten Organisationen durchgeführt werden.

Verschiedene Regionen haben Interesse an der Durchführung eines Pilotprojekts bekundet. Das UVEK ist daran, die dazu eingereichten Projektideen mit den interessierten Kantonen, Gemeinden und Städten zu bereinigen und zu konkretisieren. Gestützt darauf werden als nächstes für einige dieser Projektskizzen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Damit soll die Frage geklärt werden, welche der vorgeschlagenen Pilotprojekte realisiert werden können.

Die Machbarkeitsstudien sollen bis 2022 vorliegen. Sie laufen parallel zum Gesetzgebungsprozess, damit die Pilotprojekte rasch starten können, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Dies ist aus heutiger Sicht auf Anfang 2024 geplant.

Die Vernehmlassung startet am 4. Februar 2021 und dauert bis zum 17. Mai 2021.

Reges Interesse an Pilotprojekten

Der Bund hat im Februar 2020 Kantone und Städte kontaktiert, um das konkrete Interesse an einem Pilotprojekt auszuloten. Darauf wurden beim Bund mehrere Ideen oder Projektskizzen eingereicht. Gemeldet haben sich die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Die interessierten Kantone, Städte und Gemeinden wurden im Herbst 2020 sodann gebeten, ihre Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu präzisieren.


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