Bundesrat genehmigt Tarifvertrag zur Vergütung der Covid-19-Impfung

Bern, 13.01.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 den Tarifvertrag genehmigt, der die Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung regelt. Der Tarifvertrag gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Versicherten in der Schweiz.

Die Tarifpartner, bestehend aus der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), der Gemeinsamen Einrichtung KVG, den von tarifsuisse ag vertretenen Versicherern, der Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der CSS Versicherung AG, haben den Tarifvertrag abgeschlossen, der die Vergütung der Covid-19-Impfung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz einheitlich regelt.

Der Tarifvertrag beinhaltet eine Pauschale von CHF 14.50 für die mit jeder Impfung verbundenen Leistungen und einen Betrag von CHF 5.00 pro Impfdosis, der auch das Impfmaterial umfasst. Unter der Annahme einer Durchimpfungsrate von 60 % der Schweizer Bevölkerung und zwei Impfdosen pro Person belaufen sich die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf rund 201 Millionen Franken für das Jahr 2021.

Der effektive Preis des Impfstoffs ist vertraulich. Der Bund übernimmt gemäss dem Epidemiengesetz den über die fünf Franken pro Impfdosis hinausgehenden Betrag. Zudem wird keine Franchise erhoben und die Kantone tragen die Kosten für den Selbstbehalt. Die Impfung wird somit in voller Höhe vergütet.

Die Covid-19-Impfung ist ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung der Pandemie. Sie ermöglicht es, die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe zu senken, den Fortbestand des Gesundheitssystems zu gewährleisten und die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu minimieren. Das Ziel des Bundesrates ist, alle impfwilligen Personen bis im Sommer 2021 zu impfen.


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Infoline Covid-19-Impfung: +41 58 377 88 92, täglich 6 bis 23 Uhr


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