Betäubungsmittelverzeichnis um 14 neue psychoaktive Substanzen ergänzt

Bern, 15.12.2020 - Um den Kampf gegen neue Designer-Drogen erfolgreich führen zu können, verbietet die Schweiz weitere 12 Substanzen sowie 2 Substanzgruppen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat das Betäubungsmittelverzeichnis am 15. Dezember 2020 ergänzt.

Neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind betäubungsmittelähnlich wirkende, synthetische Stoffe. Sie werden auch als «Legal Highs», «Designer-Drogen» oder «Research Chemicals» bezeichnet. Der Konsum von neuen psychoaktiven Substanzen ist ein Gesundheitsrisiko: Es ist unbekannt, wie sie zusammen mit anderen Substanzen wirken, wie giftig sie sind, wenn sie wiederholt eingenommen werden, und ob sie abhängig machen. Wegen der ähnlichen Struktur mit Substanzen, die bereits unter Kontrolle stehen, muss davon ausgegangen werden, dass die neuen Substanzen schädlich sind.

Seit Dezember 2011 wurden 252 Einzelsubstanzen und 12 Gruppen (Derivate) in das Betäubungsmittelverzeichnis aufgenommen. Damit können die Behörden die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen auf dem Schwarzmarkt wirkungsvoll bekämpfen. Die Aktualisierung der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung erfolgt international abgestimmt und soll auch verhindern, dass die Schweiz zu einem Umschlagplatz für den Handel mit Designer-Drogen wird.


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