Hanf im Saatgutrecht dereguliert
Bern, 17.12.2020 - Ab 1. Januar 2021 wird Hanf in der Schweiz nicht mehr dem landwirtschaftlichen Saatgutrecht unterstellt. Das Bundesamt für Landwirtschaft ermöglicht dadurch die Produktion und das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut für die Erzeugung von sogenanntem «CBD-Hanf» in der Landwirtschaft. Der Anbau und die Verwendung von betäubendem Hanf (Cannabis) ist hingegen im Betäubungsmittelrecht geregelt und im Allgemeinen verboten.