Brexit: Neue Regelungen für die Einreise mit Tieren und Tierprodukten aus dem Vereinigten Königreich

Bern, 10.12.2020 - Ab dem 1. Januar 2021 gelten für Tiere und Tierprodukte aus dem Vereinigten Königreich die gleichen Einfuhrbedingungen in die Schweiz wie für Staaten ausserhalb der Europäischen Union. Das hat Konsequenzen für Reisende, die Tiere oder Produkte tierischer Herkunft aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz importieren wollen.

Das Vereinigte Königreich ist ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Ab diesem Datum gelten die dem Königreich angeschlossenen Landesteile England, Schottland und Wales veterinär- und lebensmittelrechtlich als Drittstaaten.

Das hat Konsequenzen für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich in die Schweiz einreisen oder nach einer Reise ins Königreich wieder in die Schweiz zurückkehren. Für sie alle gelten ab Januar neue Regelungen, die Importe von Tieren und Waren nur zu festgelegten Bedingungen erlauben.

Direkte Einreise mit Hunden nur noch über Flughäfen möglich

Die Einreise und die Wiedereinreise mit Hunden, Katzen oder Frettchen ist neu nur noch über die Flughäfen Genf, Zürich und Basel möglich. Vögel dürfen nur noch über die Flughäfen Genf und Zürich eingeführt werden.
Dabei gibt es ebenfalls neue Regelungen in Bezug auf die Tollwut: gemäss aktuellem Kenntnisstand wird das Vereinigte Königreich als risikoarmes Land eingestuft. Ab dem 1. Januar 2021 gelten diesbezüglich für Tiere die gleichen Einreisebestimmungen wie zum Beispiel für die USA.

Einfuhr von Fleisch nicht mehr erlaubt

Eine wichtige Änderung gibt es für Reisende mit Lebensmitteln im Gepäck: Die Einfuhr von Fleisch oder von Produkten mit Fleischanteil sowie Lebensmitteln mit Milchanteil (Käse etc.) ist künftig nicht mehr erlaubt. Die Einfuhr von maximal 20 kg Fisch, 2 kg Honig und 125 g Kaviar pro Person ist weiterhin möglich. Welche Lebensmittel in welchen Mengen erlaubt und welche Abgaben bei der Einfuhr anfallen, erfahren Reisende auf den Webseiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und der Eidgenössischen Zollverwaltung.  

Dank der App «QuickZoll» der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) können Reisende bereits im Vorfeld prüfen, welche Einfuhrbedingen für die Einreise in die Schweiz gelten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
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Tel. 058 462 67 43
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