F/A-18-Absturz von 2015: Hauptverhandlung vor Militärgericht

Bern, 24.11.2020 - Am 9. Dezember 2020 beginnt in Aarau vor dem Militärgericht 2 die Hauptverhandlung gegen den Piloten des F/A-18-Kampflugzeuges, das 2015 im französischen Jura abstürzte. Ihm wird mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften sowie fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material vorgeworfen.

Vom 9. bis 11. Dezember 2020 findet in Aarau die Hauptverhandlung des Militärgerichts 2 gegen den Piloten des F/A-18 Kampfflugzeuges statt, das am 14. Oktober 2015 im Rahmen eines Luftkampftrainings bei der französischen Ortschaft Glamondans nahe der Schweizer Grenze abstürzte. Die Anklage wirft dem Piloten mehrfaches fahrlässiges Nichtbefolgen von Dienstvorschriften sowie fahrlässiger Missbrauch und Verschleuderung von Material vor. Die Verhandlung dauert voraussichtlich drei Tage. Das Militärgericht 2 wird von Oberstleutnant Christoph Rüedi präsidiert.

Die Verhandlung beginnt am Mittwoch, 9. Dezember 2020, 08.15 Uhr, im Saal des Handelsgerichts das Kantons Aargau (Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau). Sie ist öffentlich. Die Anzahl der Besucherplätze ist aufgrund der Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 beschränkt.

Medienschaffende und andere interessierte Personen, die an der öffentlichen Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 4. Dezember 2020, bei der Kommunikation Militärjustiz anzumelden. Den angemeldeten Personen wird bis zwei Tage vor der Hauptverhandlung mitgeteilt, ob sie an der Hauptverhandlung teilnehmen können. Im Gerichtsgebäude besteht eine Ausweis- und Registrierungspflicht. Den angemeldeten Medienschaffenden werden vor der Hauptverhandlung zusätzliche Informationen (inkl. Anklageschrift) zum Verfahren zugestellt.
 


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