Vorschriften zu privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland vereinheitlicht
Bern, 11.11.2020 - Einheitliche Begriffe, ein neuer Konsultationsmechanismus, klare Zuständigkeiten: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Verordnung zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) angepasst.