Bundesrat entscheidet über zwei geplante Skigebietserweiterungen im Unterengadin

Bern, 18.09.2020 - Der Kanton Graubünden hat seinen Richtplan im Hinblick auf geplante Skigebietserweiterungen in Scuol und Samnaun angepasst. An seiner Sitzung vom 18. September 2020 hat der Bundesrat die Festsetzung der Skigebietserweiterung in Samnaun bedingt genehmigt und die Prüfung der Skigebietserweiterung in Scuol auf Antrag des Kantons sistiert.

Mit der vorliegenden Anpassung seines Richtplans will der Kanton Graubünden die Voraussetzungen für Erweiterungen der Skigebiete von Scuol und Samnaun schaffen. Die Destinationen und Bergbahnen reagieren auf die mangelnde Schneesicherheit in tieferen Lagen, indem sie höher gelegene und schneesichere Gebiete neu erschliessen wollen.

Die Skigebietserweiterung von Samnaun betrifft das Gebiet Ravaischer Salaas, eine bisher unerschlossene Geländekammer, die an bestehende Skigebiete grenzt. Auf Richtplanstufe ist es nicht im nötigen Masse möglich, zu beurteilen, wie sich das Projekt auf wichtige Lebensräume von Wildtieren und die Landschaft auswirkt. Deshalb genehmigt der Bundesrat die Richtplananpassung unter der Bedingung, dass die nun folgende so genannte Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zeigt, dass die Erweiterung bezüglich Arten- und Landschaftsschutz gesetzeskonform möglich ist. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wird darüber entscheiden, ob die Bedingung erfüllt ist oder die Genehmigung des Vorhabens im Richtplan hinfällig wird.

Bei der vom Kanton geplanten Skigebietserweiterung in Scuol handelt es sich um eine Neuerschliessung des Val Tiral. Aufgrund der voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Lebensräume geschützter Wildtiere (betroffen wären unter anderem Schneehasen, Schneehühner sowie der Alpensteinbock) hat der Bund grosse Bedenken, dass ein Seilbahnprojekt in diesem Gebiet mit dem Bundesrecht vereinbar wäre. Der Bundesrat hat deshalb die Richtplangenehmigung auf Antrag des Kantons sistiert. Dies ermöglicht dem Kanton, der Region, der Gemeinde und den Bergbahnen, in einer Gesamtbetrachtung genauer abzuklären, ob sich das Gebiet für die geplante skitouristische Nutzung vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung als Lebensraum für geschützte Wildtierarten eignet.


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