Leicht sinkende Strompreise 2021

Bern, 03.09.2020 - Für das Jahr 2021 sinken die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte leicht. Dies geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im kommenden Jahr 20.5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspricht einer Reduktion von 0.2 Rp./kWh (- 1 %).

Per 31. August 2020 mussten die rund 630 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Die Tarife setzen sich zusammen aus den Netznutzungstarifen, den Energietarifen, den Abgaben an die Gemeinwesen sowie dem Netzzuschlag. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation für 2021 wie folgt:

  • Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im kommenden Jahr 20.5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), also 0.2 Rp./kWh weniger als 2020. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 922 Franken (-10 Fr.). Insgesamt werden die Tarife bei 38 Prozent der Netzbetreiber erhöht, bei 39 Prozent der Netzbetreiber reduziert und bei 23 Prozent gibt es keine Änderung.
  • Für 2021 sind bei den Tarifen gegenläufige Effekte zu beobachten: Einerseits steigen die Netzkosten geringfügig; für einen typischen Haushalt um 2 Prozent von 9.3 Rp./kWh auf 9.5 Rp./kWh. Die Energietarife sinken für die Haushalte von 7.9 Rp./kWh auf 7.7 Rp./kWh (- 3 %). Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen bleiben wiederum stabil und belaufen sich für einen Haushalt auf 0.8 Rp./kWh. Der Netzzuschlag bleibt unverändert auf dem gesetzlichen Maximum von 2.3 Rp./kWh.

Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich folgendes Bild: Die Netzkosten und der Netzzuschlag bleiben unverändert, während die Energiepreise (-3 %) und die Abgaben an Gemeinde und Kantone (- 2 %) sinken. Damit sinkt der Gesamtpreis leicht.

Nach wie vor variieren die Preise innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich. Die Gründe dafür sind unterschiedliche Netzkosten und Energietarife:

  • Unterschiedliche Netzkosten bestehen aufgrund von topografischen Gegebenheiten des Versorgungsgebiets, unterschiedlichem Konsumverhalten der Endverbraucher oder Effizienzunterschieden der Netzbetreiber.
  • Differenzen im Energietarif ergeben sich aus einem differenzierten ökologischen Produktemix oder aus einem unterschiedlichen Anteil an Eigenproduktion. Netzbetreiber mit vorteilhaft ausgehandelten Bezugsverträgen im Energieeinkauf können die Energie günstiger anbieten als Unternehmen mit einem hohen Anteil an teurer Eigenproduktion. Zudem bestehen erhebliche Differenzen bei den Vertriebsmargen der Netzbetreiber.
  • Eine wesentliche Rolle spielen bei einigen Netzbetreibern die Steuern und Abgaben an die Gemeinwesen, die schweizweit stark variieren.

Ab sofort sind die Tarife 2021 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom www.strompreis.elcom.admin.ch abruf- und vergleichbar.

Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt bei den Netzbetreibern. Rund zehn Prozent der Netzbetreiber haben die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher momentan keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Grösse dieser Gebiete ist mit keiner Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen.


Die vier Komponenten des Strompreises

1. Netznutzungstarif 
Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d. h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb.

2. Energietarif
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.

3. Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessions­abgaben oder lokale Energieabgaben.

4. Netzzuschlag
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und liegt im Jahr 2021 wie im Vorjahr auf dem gesetzlichen Maximum von 2.3 Rp./kWh.


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