Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung soll erneuert werden

Bern, 02.09.2020 - Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1,7 Milliarden Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies ist seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie vorgekommen.

Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der EGW, die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise werden aktuell rund 35’000 Wohnungen in knapp 950 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der 2015 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften im Umfang von 1,9 Milliarden Franken wird im Laufe des Jahres 2021 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Rahmenkredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2021 im Umfang von 1,7 Milliarden Franken zu sprechen.

Der Kredit wird gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) bewilligt. Die Verbürgung von Emissionen der EGW und die Rückbürgschaften sollen weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil mindestens halten können. Wie der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ist dieses langfristig preisgünstige Angebot für die Wohnungsversorgung vor allem in Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung. Die Bürgschaften ergänzen ein zweites wichtiges Instrument der Wohnraumförderung des Bundes: Mit zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de Roulement werden gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. Aufgrund des Abstimmungsresultates vom 9. Februar 2020 zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» wird der Fonds de Roulement über die nächsten zehn Jahre weiter alimentiert.

Da es sich bei den beantragten Mitteln um Eventualverpflichtungen handelt, werden diese nur ausgabenwirksam, sofern eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Ein im Jahr 2018 von einer unabhängigen Expertin durchgeführter «Stresstest» hat die Robustheit des EGW-Portfolios bestätigt. Seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden.


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