Schiedsplatz Schweiz wird flexibler und attraktiver

Bern, 26.08.2020 - Die revidierten Gesetzesbestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft, sofern kein Referendum dagegen zustande kommt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 entschieden. Das revidierte Schiedsrecht ist flexibler und nutzerfreundlicher ausgestaltet. Zudem erhöht es die Attraktivität der Schweiz als einen der weltweit führenden Standorte für Schiedsgerichte noch weiter.

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wichtiges und weit verbreitetes Instrument, um in internationalen Verhältnissen rechtliche Streitigkeiten beizulegen. Besonders in den Bereichen des internationalen Handels-, Finanz-, Investitionsschutz- und Sportrechts ist sie eine gefragte Alternative zur jeweils staatlichen Gerichtsbarkeit. Bereits heute bietet die Schweiz überaus gute Bedingungen für solche internationalen Schiedsverfahren. Mit der Revision erfüllt der Bundesrat eine entsprechende Motion (12.3012, «Bundesgesetz über das internationale Privatrecht. Die Attraktivität der Schweiz als internationaler Schiedsplatz erhalten») mit dem Ziel, den internationalen Schiedsplatz Schweiz noch attraktiver zu gestalten.

Flexibler und nutzerfreundlicher

Die revidierten Bestimmungen sind allem voran nutzerfreundlicher, insbesondere für internationale Anwender. Neu ist das gesamte internationale Schiedsrecht eigenständig und abschliessend geregelt. Zudem können Rechtsschriften in Rechtsmittelverfahren künftig beim Bundesgericht auch in englischer Sprache eingereicht werden. Weiter stärkt die Revision auch die Parteiautonomie. So sind künftig beispielsweise Schiedsklauseln in einseitigen Rechtsgeschäften (u.a. Testamente, Trusts) sowie in Statuten möglich. Schliesslich kommt die Revision auch Schiedsgerichten mit Sitz im Ausland entgegen. Diese können künftig für den Erlass sogenannter vorsorglicher und sichernder Massnahmen direkt an das zuständige schweizerische Gericht gelangen und müssen nicht die zeit- und kostenaufwändige internationale Rechtshilfe beschreiten.

Das Parlament hat die Revision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Da die Referendumsfrist noch bis am 8. Oktober 2020 läuft, steht die Inkraftsetzung unter dem Vorbehalt, dass kein Referendum zustande kommt.


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