Nach mehrjährigen Verhandlungen ist eine Lösung bei der Einfuhr von gewürztem Fleisch gefunden worden

Bern, 26.08.2020 - Der Bundesrat hat am 26. August 2020 beschlossen, die neue Regelung für gewürztes Fleisch ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Sie ist das Ergebnis von mehrjährigen Vergleichsverhandlungen mit den Handelspartnern.

Im Dezember 2015 hatte das Parlament die parlamentarische Initiative 10.426 zur «Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch» gutgeheissen. Diese fordert, dass für rohes, gewürztes Fleisch, wie marinierte Rindsteak, die wesentlich höheren Zollansätze für Frischfleisch statt die tieferen Zollansätze für Fleischzubereitungen angewendet werden. Diese Änderung wurde vom Bundesrat am 1. Juli 2016 umgesetzt.

Die Anwendung der höheren Zollansätze für Würzfleisch führte dazu, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation WTO verletzte. Dies wurde von den Herkunftsländern der Würzfleischimporte bei der WTO beanstandet. Die Schweiz musste deshalb im Rahmen des sogenannten Dekonsolidierungsverfahrens Kompensationen mit den betroffenen Ländern aushandeln, um zu vermeiden, dass diese als Gegenmassnahme Zölle auf Schweizer Exporte erheben. Mit der vom Bundesrat am 26. August 2020 verabschiedeten Verordnung erhöht die Schweiz im Zolltarifgesetz die Zollansätze für rohes, gewürztes Fleisch auf das Niveau der Zollansätze für Frischfleisch auf korrekte Weise.

Als Kompensation erhöht die Schweiz ihre Verpflichtung für das Zollkontingent für rotes Fleisch um 1200 Tonnen. Davon reserviert sie eine Mindestmenge von 600 Tonnen für den Import von gesalzenem, gewürztem Rindfleisch, das bereits zur Herstellung von Trockenfleisch zugeschnitten ist und zu keinem anderen Zweck verwendet werden kann. So werden die Auswirkungen auf den Schweizer Frischfleischmarkt minimiert. Die Kompensation wird nicht zu Mehrimporten führen.

Dank dem Bundesratsbeschluss vom 26. August 2020 kann das neue Teilzollkontingent für gewürztes Rindfleisch bereits ab 2021 in monatlichen Tranchen versteigert werden. Der Beschluss muss noch vom Parlament gutgeheissen werden. Damit geht eine mehrjährige, intensive Phase der Verhandlungen und Konsultationen zu Ende.


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