Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes
Bern, 19.08.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2020 die Botschaft zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes verabschiedet. Damit will er in der Schweiz eine Fondskategorie schaffen, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die Massnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz stärken.
Mit der Vorlage werden gewisse kollektive Kapitalanlagen von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde befreit. Bedingung dafür ist, dass sie ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern und nicht dem breiten Publikum offenstehen. Zudem sind sie von Instituten zu verwalten, die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden. Derartige kollektive Kapitalanlagen werden als «Limited Qualified Investor Funds» (L-QIF) bezeichnet. Diese neue Fondskategorie soll dafür sorgen, dass künftig vermehrt kollektive Kapitalanlagen in der Schweiz aufgelegt werden und ein grösserer Teil der Wertschöpfungskette in der Schweiz verbleibt.
Die Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes gelten grundsätzlich auch für den L-QIF. Auch muss sich der L-QIF prüfen lassen. Für den L-QIF kommen allerdings spezifische Anlagevorschriften zur Anwendung. Diese sind mit Blick auf das Ziel der Innovationsförderung und den beschränkten Anlegerkreis allerdings sehr offen ausgestaltet. Die Tatsache, dass der L-QIF nur qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offensteht, trägt zudem dem Anlegerschutz Rechnung.
Das Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.
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