Persönliche Erklärung des Bundesanwalts

Bern, 24.07.2020 - Persönliche Erklärung des Bundesanwalts zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil A-2138/2020 vom 22. Juli 2020)

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts respektiere ich.

Die Unterstellung der Lüge weise ich nach wie vor in aller Form zurück. Wenn man mir jedoch als Bundesanwalt nicht glaubt, dann schadet dies der Bundesanwaltschaft.

Deshalb biete ich der zuständigen Gerichtskommission im Interesse der Institutionen den Rücktritt an. Die Modalitäten werde ich direkt mit dieser besprechen.

Weitergehende Informationen gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft


Herausgeber

Bundesanwaltschaft
http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79914.html