Berufliche Vorsorge: Finanzielle Lage per Ende Juni 2020

Bern, 17.07.2020 - Verbesserte Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen / Gute Deckungsgrade des Vorjahres helfen bei Bewältigung der Krise - Die auf den Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen und der Entwicklung der Anlagemärkte basierende Hochrechnung der OAK BV zeigt, dass sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen per Mitte Jahr wieder erholen konnten. Die durch die Coronakrise ausgelösten starken Marktkorrekturen ab Mitte Februar 2020 hatten die Deckungsgrade per Ende April 2020 im Durchschnitt auf 105.6% (gegenüber 111.6% Ende 2019) sinken lassen. Per Ende Juni 2020 erhöhten sich die Deckungsgrade im Durchschnitt auf 107.9%. Kapitalgewichtet befinden sich damit aktuell 10.2% der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung, d.h. dass aktuell 10.2% der Verpflichtungen nicht vollständig gedeckt sind. (gegenüber 25.4% per Ende April 2020 und 1.1% per Ende 2019).

Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie betreibt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) ein enges Monitoring zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Basierend auf der für die ganze Schweiz einheitlichen und risikoorientierten jährlichen Vollerhebung werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Insgesamt fliessen die Daten von 1'342 Vorsorgeeinrichtungen mit einer Bilanzsumme von 762 Milliarden Franken in die Hochrechnungen ein.


Durchschnittliche Deckungsgrade mit leichter Verbesserung

Die per Ende Juni 2020 hochgerechneten Zahlen zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungen zeigen gegenüber der Situation per Ende April ein wieder verbessertes Bild. Die durchschnittlichen kapitalgewichteten Deckungsgrade liegen neu bei 107.9% gegenüber 105.6% per Ende April. Damit konnten die durch die Coronakrise hervorgerufenen Marktverwerfungen der Monate Februar und März zu einem guten Teil wieder ausgeglichen werden.

Die Vorsorgeeinrichtungen profitieren davon, dass sie während den vergangenen Jahren in den Anlagekategorien Aktien, Immobilien und Obligationen durch Höherbewertungen überdurchschnittliche Renditen erzielen konnten und mit einer – trotz tiefen Marktzinsen – guten Deckungsgradsituation von durchschnittlich 111.6% ins Jahr 2020 starten konnten.


Finanzielle Lage bleibt angespannt

Trotz verbesserter Marktsituation in den Monaten April bis Juni bleibt die finanzielle Lage aufgrund der bekannten Risiken, insbesondere wegen des unverändert tiefen Zinsniveaus sowie des unrealistisch hohen BVG-Mindestumwandlungssatzes aber angespannt.

Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckungen beträgt per Ende Juni kapitalgewichtet 10.2%, d.h. 10.2% der Verpflichtungen sind aktuell nicht mehr zu 100% gedeckt. Gegenüber Ende April (25.4%) hat sich die Situation damit zwar verbessert, der Wert liegt aber weiterhin deutlich über dem entsprechenden Anteil von 1.1% per Ende 2019.


Ausblick

Da aus heutiger Sicht für das Jahr 2020 bei den meisten wichtigen Anlagekategorien mit Einbussen gerechnet werden muss, ist per Ende 2020 mit erhöhten Unterdeckungen zu rechnen. Diese müssen über die Zeit behoben werden.

Sofern es gelingt, die negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise nicht nur in der Schweiz, sondern auch weltweit zu begrenzen, werden die meisten Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der guten Deckungssituation vor der Krise mittelfristig in der Lage sein, die negativen Auswirkungen auf ihre finanzielle Stabilität zu tragen oder die negativen Folgen zumindest zu mildern.

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht kantonalen / regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.



 


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