Bundesrat genehmigt Informationsschutzabkommen mit Südkorea

(Letzte Änderung 01.07.2020)

Bern, 01.07.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 ein Abkommen zwischen der Schweiz und Südkorea über den gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen genehmigt. Dieses Abkommen soll auch das langjährige Engagement der Schweizer Beobachter bei der Neutralen Überwachungskommission an der innerkoreanischen Grenze erleichtern.

Mit dem Informationsschutzabkommen anerkennen die beiden Vertragspartner die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen des anderen Staates als gleichwertig. Gestützt darauf können künftig nach internationalem Standard klassifizierte Informationen ausgetauscht oder Zugang dazu gewährt werden. Das Abkommen schafft damit die notwendigen Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich und in der Rüstungskooperation zwischen den beiden Staaten.

Unter anderem verbessert das Abkommen die Arbeit der Schweizer Delegation bei der Neutralen Überwachungskommission (Neutral Nations Supervisory Commission), welche an der Waffenstillstandslinie auf der koreanischen Halbinsel im Einsatz steht. Insbesondere wird die Aufgabe der Begleitung und Überwachung von Übungen auf der südkoreanischen Seite erleichtert.

Vorteile auch für Schweizer Unternehmen

Die Vereinbarung ermöglicht es ausserdem Schweizer Unternehmen, sich für sicherheitsempfindliche Aufträge, die von südkoreanischen Stellen ausgeschrieben werden, zu bewerben. Das Informationsschutzabkommen mit der Republik Korea dient damit auch dem Schweizer Wirtschaftsstandort.

Die Schweiz unterhält mit einer Vielzahl von Staaten oder Organisationen Vereinbarungen über den Austausch und gegenseitigen Schutz von klassifizierten Informationen.


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