Kennen Sie die CEDAW? Ein Animationsfilm erklärt die UNO-Frauenrechts-konvention

Bern, 01.07.2020 - Erstmals gibt es in der Schweiz einen Erklärfilm, der die Botschaft der UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW in leicht verständliche Bilder übersetzt. Er soll die CEDAW einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Der Clip wird von der NGO-Koordination post Beijing Schweiz in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF lanciert. Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des revidierten Gleichstellungsgesetzes am 1. Juli 2020. Die CEDAW zeigt, dass es weitere Schritte braucht.

Seit 40 Jahren gibt es die CEDAW. Die Abkürzung steht für Convention on the Elimination of all forms of Discrimination Against Women. 189 Staaten haben sich bisher verpflichtet, die CEDAW umzusetzen, darunter auch die Schweiz. Bisher ist die Frauenrechtskonvention jedoch über Fachkreise hinaus wenig bekannt und wird kaum genutzt. Dies will der neue Animationsfilm ändern. Er zeigt, wie mit der CEDAW Gerechtigkeit für alle Geschlechter erreicht werden kann.

Die CEDAW richtet den Blick auf Benachteiligungen von Frauen* in der Gesellschaft und fordert Massnahmen für rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Dazu gehören explizit auch positive Massnahmen, also die aktive Förderung benachteiligter Gruppen, bis ein Gleichgewicht erreicht ist. Die Frauenrechtskonvention verpflichtet die Schweiz zudem, Fortschritte und Lücken im Gleichstellungsbereich regelmässig zu dokumentieren und zu überprüfen. Mit diesem breiten Anwendungsbereich stützt die CEDAW die nationale Gesetzgebung und geht über sie hinaus. Mit dem revidierten Gleichstellungsgesetz, das heute in Kraft tritt, nähert sich die Schweiz der tatsächlichen Gleichstellung an. Die CEDAW zeigt aber, dass es weitere Schritte braucht.

Der neue dreiminütige Animationsfilm vermittelt das grundlegende Gerechtigkeitskonzept der CEDAW visuell attraktiv und verständlich für ein breites Publikum ohne juristisches Fachwissen. Er ist ein Geschenk der NGO-Koordination post Beijing Schweiz und der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen an die Schweiz und die CEDAW zum 40-jährigen Bestehen der Konvention.

Der Film ist in vier Sprachen verfügbar (d, f, i, e) und eignet sich für Bildungsangebote ab Stufe Sek II, zum Beispiel in Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, in der Politikvermittlung oder an Schulen für soziale Berufe. Er vermittelt Grundlagen zu Diskriminierung, Gleichheit, Gleichberechtigung und tatsächlicher Gleichstellung.

Die CEDAW kurz erklärt - die UNO-Frauenrechtskonvention und die Schweiz
Animationsfilm, 2:30 min, verfügbar unter:

www.postbeijing.ch
www.frauenkommission.ch


Informationen für Juristinnen und Juristen:
Für die Anwaltspraxis und Rechtsberatung steht auf der Website der EKF der CEDAW-Leitfaden für die Rechtspraxis kostenlos zur Verfügung. Er wurde 2019 aktualisiert, bietet Zugang zu den relevanten Dokumenten, erklärt das internationale Mitteilungsverfahren und enthält konkrete Modellbeispiele aus aktuellen Rechtsbereichen, die zeigen, wie CEDAW in der Schweizer Rechtspraxis genutzt werden kann.

https://www.ekf.admin.ch/ekf/de/home/dokumentation/cedaw-leitfaden-fuer-die-rechtspraxis.html


Adresse für Rückfragen

NGO-Koordination post Beijing Schweiz
Regula Kolar, Geschäftsführerin, Tel. 079 214 36 32, info@postbeijing.ch
Vivian Fankhauser-Feitknecht, Präsidentin, Tel. 076 308 02 52, Vivian.Fankhauser@lu.ch

Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF
Claudia Weilenmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Tel. 058 464 93 26, claudia.weilenmann@ebg.admin.ch
Bettina Fredrich, Leiterin Sekretariat EKF, Tel. 058 483 99 40, bettina.fredrich@ebg.admin.ch



Herausgeber

Kommissionen des EDI


Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
https://www.ebg.admin.ch/de

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79675.html