Anklageerhebung nach Kollision eines PC-7 mit Seilbahnkamera in St. Moritz von 2017

Bern, 05.06.2020 - Der Auditor hat gegen den früheren Team-Leader der Kunstflugstaffel PC-7 TEAM der schweizerischen Luftwaffe Anklage erhoben. Bei einem Trainingsflug für eine Flugvorführung anlässlich der Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz von 2017 touchierte ein Flugzeug der Kunstflugstaffel das Zugseil einer Seilbahnkamera, worauf dieses riss. Das Strafverfahren gegen den Piloten des Flugzeugs wurde eingestellt.

Der Auditor der Auditorenregion 2 hat im Strafverfahren bezüglich der Kollision eines PC-7 mit dem Kabel einer Seilbahnkamera während eines Trainingsflugs für eine Flugvorführung anlässlich der Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz vom 17. Februar 2017 gegen den beschuldigten damaligen Team-Leader der Kunstflugstaffel PC-7 TEAM Anklage erhoben. Die Anklage lautet auf Missbrauch und Verschleuderung von Material (Art. 73 Ziff. 1 MStG), Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 171 Ziff. 1 und 2 MStG) sowie auf Nichtbefolgung von Dienstvorschriften (Art. 72 Abs. 1 MStG).

Anlässlich des Trainingsflugs touchierte eines der Flugzeuge der Kunstflugstaffel PC-7 TEAM mit dem Flügel das Zugseil einer Seilbahn-Fernsehkamera, worauf dieses riss. Die Fernsehkamera stürzte anschliessend in den Zielraum vor der Zuschauertribüne. Das durchtrennte Zugseil wurde Richtung Sesselbahn Salastrains-Munt da San Murezzan geschleudert, wo es die Plexiglas-Haube eines Sessels beschädigte und sich bei der Sesselbahn verfing. Die Sicherheitseinrichtung schaltete die Anlage sofort aus, wodurch der Betrieb der Sesselbahn für 20 Minuten unterbrochen wurde. Das Flugzeug wurde durch die Kollision mit dem Seil am Flügel beschädigt, konnte jedoch anschliessend ohne Probleme in Samedan landen. Der Pilot blieb unverletzt. Am Flugzeug, an der Aufhängevorrichtung für die Kamera, der Kamera selbst und der Sesselbahn entstand ein Schaden von insgesamt mehreren Hunderttausend Franken.

Das Strafverfahren gegen den Piloten des Flugzeugs, welches das Zugseil touchierte, hat der Auditor eingestellt.

Für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.


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