Botschaft für neues Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina

Bern, 05.06.2020 - Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen der Schweiz zu Bosnien und Herzegowina sollen mit dem neuen Abkommen aktualisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 die Botschaft zu diesem Vertrag zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Abkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge sowie die Unfallversicherung der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina ans Parlament überwiesen. Mit diesem neuen Abkommen wird die Koordinierung der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und dem Nachfolgestaat Jugoslawiens aktualisiert. Es löst das zurzeit noch angewendete Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien ab. Dieses Abkommen wird ausser Kraft treten, da Bosnien und Herzegowina der letzte Nachfolgestaat Jugoslawiens ist, mit dem die Schweiz ein neues Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.

Inhaltlich entspricht das Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Es koordiniert neben der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge auch die Unfallversicherung der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV sowie die UV, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen der Angehörigen beider Staaten zu vermeiden. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Es enthält zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.

Das Abkommen wurde unter den Vertragsstaaten ausgehandelt und am 1. Oktober 2018 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es zunächst von den Parlamenten der Vertragsstaaten genehmigt werden.


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