Lebensmittelrecht: Neue Bestimmungen treten in Kraft
Bern, 27.5.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 Anpassungen verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen gutgeheissen. Sie werden mit den in der EU geltenden Bestimmungen harmonisiert. Neu wird die Kennzeichnung «GVO-frei» für Lebensmittel tierischer Herkunft sowie ein neues Höchstmengenkonzept für Vitamine und Mineralstoffe eingeführt und die Hof- und Weidetötung ermöglicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft.