Coronavirus: Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin 2020 wird angepasst

Bern, 27.05.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen, dass die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin 2020 in angepasster Form durchgeführt wird. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einem praktischen Nachweis. Damit wird sichergestellt, dass die Absolventinnen und Absolventen in ihrem beruflichen Fortkommen nicht behindert werden.

Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin besteht normalerweise aus zwei Prüfungsteilen: Einer schriftlichen Prüfung nach dem Wahlantwortverfahren (Multiple Choice-Prüfung) und einer strukturierten praktischen Prüfung (Clinical Skills-Prüfung). Für die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin 2020 haben sich über 1200 Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet. Aufgrund der Coronapandemie kann die CS-Prüfung nicht durchgeführt werden.

Die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin besteht dieses Jahr aus einer MC-Prüfung und einem praktischen Nachweis. Letzterer ersetzt die aufgrund der Coronapandemie nicht durchführbare CS-Prüfung und klärt die praktischen Kompetenzen ab. Die Verordnung legt die Grundzüge des praktischen Nachweises fest.

Um die betroffenen Personen in ihrem beruflichen Fortkommen möglichst nicht zu beeinträchtigen und um die medizinische Versorgung dieses Jahr sicherzustellen, werden sie nach Bestehen der MC-Prüfung provisorisch ins Medizinalberuferegister eingetragen. Dies ermöglicht ihnen spätestens bis Ende Oktober 2021 den praktischen Nachweis zu erbringen, indem sie an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter fachlicher Aufsicht arbeiten. Personen, die den praktischen Nachweis innert der vorgesehenen Frist nicht erbringen, können sich zur nächst möglichen CS-Prüfung anmelden.

Die Verordnung tritt sofort in Kraft und gilt bis am 31. Oktober 2021.


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