Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 27. Mai 2020

Bundesrat will Arbeitnehmersicherheit im Bauwesen verbessern

Bern, 27.5.2020 - Der Bundesrat möchte die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz bei Bauarbeiten aktualisieren. An seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 hat er beschlossen, einen Entwurf zur Totalrevision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) in die Vernehmlassung zu schicken. Damit sollen Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich verbessert werden. Die revidierte Verordnung soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.