Coronavirus: Bundesrat verabschiedet ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2020

Bern, 20.05.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 mit einer Sonderbotschaft den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2020 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 11 Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden Franken. Mit dem grössten Teil (14,2 Mrd.) leistet der Bund einen weiteren ausserordentlichen Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV).

Die bisher vom Bund beschlossenen Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie belaufen sich auf Ausgaben von 16,0 Milliarden Franken im Jahr 2020 (Nachtragskredite) sowie auf Bürgschaften und Garantien von 41,9 Milliarden (Verpflichtungskredite). Diese Kredite hat das Parlament im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2020 in der ausserordentlichen Session beraten und am 6. Mai 2020 genehmigt.

Unterdessen hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen weitere Massnahmen nötig sind. Im vorliegenden Nachtrag IIa, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 verabschiedet hat, beantragt er dem Parlament deshalb weitere 11 Nachtragskredite im Umfang von 14,9 Milliarden.

Hohe Belastung durch Kurzarbeitsentschädigungen

Davon entfällt der grösste Teil auf einen weiteren ausserordentlichen Beitrag des Bundes an die ALV (14,2 Mrd.). Dieser Nachtragskredit ist notwendig, damit der ALV-Fonds seine Schuldenobergrenze von 8 Milliarden nicht erreicht, was eine Erhöhung der Lohnbeiträge und eine Revision des Arbeits­losen­versicherungs­gesetzes nach sich ziehen würde. Zusammen mit den bereits im Nachtrag I bewilligten 6 Milliarden belaufen sich die ausserordentlichen Beiträge des Bundes an die ALV auf 20,2 Milliarden. Die hohe Belastung der ALV ist vor allem auf die (ausgeweitete) Kurzarbeitsentschädigung zurückzuführen, um Kündigungswellen sowie einen Stellenabbau zu verhindern.

Weitere grössere Nachtragskredite entfallen auf die Entwicklungshilfe (307,5 Mio.). Die Schweiz soll sich hiermit an diversen internationalen Bemühungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beteiligen. Für den Sport sind weitere Massnahmen vorgesehen (225 Mio.). Dabei handelt es sich einerseits um A-fonds-perdu-Beiträge an Sportvereine und
-organisationen über 50 Millionen, andererseits um rückzahlbare Darlehen für die Fussball- und Hockeyligen von 175 Millionen im Jahr 2020. Weiter muss der Kredit für die Impfstoffbeschaffung aufgestockt werden (100 Mio.) und auch die Ausfallentschädigungen im Kulturbereich sollen angesichts der bis Ende August 2020 verbotenen Grossveranstaltungen erhöht werden (50 Mio.). Diese beiden Krediterhöhungen führen allerdings nicht zu einer Zusatzbelastung des Bundeshaushalts, da zur Kompensation andere mit dem Nachtrag I beschlossene Kredite reduziert werden können. Schliesslich werden auch Nachtragskredite im Medienbereich (17,5 Mio.) und in der Landwirtschaft (8,5 Mio.) beantragt.

Sämtliche der vorliegenden Nachtragskredite dienen dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Die grosse Mehrheit der Kredite wird daher als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt; deren Bewilligung durch das Parlament bedarf somit eines qualifizierten Mehrs (Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte).

Dass gewisse Ausgaben als «ausserordentlich» qualifiziert werden können, ist in einer Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse festgehalten. Die Regel kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Corona-Pandemie um eine «aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklung» handelt.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.
 


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