Coronavirus: Justizministerin Keller-Sutter tauscht sich mit Amtskolleginnen aus

Bern, 19.05.2020 - Die Vorsteherin des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), Karin Keller-Sutter, hat sich am Dienstag mit ihren Amtskolleginnen aus Deutschland, Liechtenstein und Österreich in einer Videokonferenz über die Herausforderungen für die Justiz in der Corona-Pandemie ausgetauscht. Die Justizministerinnen der vier deutschsprachigen Staaten diskutierten unter anderem über die getroffenen Massnahmen, um die Arbeitsfähigkeit von Gerichten und anderen Justizbehörden aufrecht zu erhalten.

Justizministerin Keller-Sutter hat sich mit ihren deutschsprachigen Amtskolleginnen, der deutschen Ministerin Christine Lambrecht, der liechtensteinischen Ministerin Katrin Eggenberger sowie der österreichischen Ministerin Alma Zadić über die juristischen Herausforderungen der Corona-Pandemie ausgetauscht.

Die Ministerinnen waren sich einig, dass Beschränkungen von Grundrechten zur Eindämmung des Corona-Virus zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zweckmässig und verhältnismässig sein müssen, und die Massnahmen nicht länger als unbedingt notwendig aufrechterhalten werden sollen.

Die Pandemie hat sich unmittelbar auch auf das Funktionieren der Gerichte, Strafverfolgungs- sowie Vollzugsbehörden ausgewirkt. Bundesrätin Keller-Sutter betonte das zentrale Anliegen des Bundesrats, dass die Justiz gerade auch in einer Krise in ihren Kernfunktionen funktionsfähig bleibt. Sie informierte ihre Amtskolleginnen über die verschiedenen Massnahmen, welche die Schweiz hierzu im Justizbereich getroffen hat. So können Gerichte beispielsweise unter bestimmten Umständen in Zivilverfahren den Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen anordnen oder anstelle einer mündlichen Verhandlung ein schriftliches Verfahren durchführen.

Zudem hatte der Bundesrat zu Beginn der Krise die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren verlängert, um es Gerichten, Behörden, Anwälten und weiteren Beteiligten zu ermöglichen, ihren Betrieb den neuen Umständen anzupassen sowie einen befristeten Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet, um den stark getroffenen KMU und den Behörden eine vorübergehende Entlastung zu verschaffen.


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