Importkontingent Butter wird um 1 000 Tonnen erhöht

Bern, 19.05.2020 - Für 2020 zeichnet sich erstmals seit Jahren eine ungenügende Versorgung des Marktes mit Schweizer Butter ab. Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) hat deshalb ein Gesuch gestellt, das Importkontingent für Butter zu erhöhen. Anfang Mai 2020 sind die Butterlager noch immer auf einem sehr tiefen Stand von 2 300 Tonnen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat deshalb entschieden, das Teilzollkontingent Butter wie beantragt auf den 1. Juni 2020 um 1 000 Tonnen zu erhöhen. Die Versteigerung der Kontingentsanteile läuft bis am 26. Mai 2020.

Aufgrund der stabilen Milcheinlieferungen und der gleichzeitig höheren Käseproduktion stand in den vergangenen Monaten weniger Milchfett für die Butterherstellung zur Verfügung. Die BO Milch hat am 22. April 2020 ein Gesuch gestellt, das Importkontingent Butter ab 1. Juni 2020 um 1 000 Tonnen zu erhöhen. Das entspricht rund 2,3 % der pro Jahr in der Schweiz verkauften Buttermenge. Die Branchenorganisation begründet ihr Gesuch damit, dass bis Ende April erfahrungsgemäss rund 4 000 bis 5 000 t Butter in den Tiefkühllagern liegen sollten, um die Versorgung mit Butter über das ganze Jahr zu sichern. Die Butterlager befinden sich auch Anfang Mai 2020 noch immer auf einem sehr tiefen Stand von rund 2 300 Tonnen. Einen Engpass bei der Butterversorgung insbesondere auf Ende Jahr gilt es zu verhindern. Das BLW hat deshalb entschieden, auf den 1. Juni 2020 das Teilzollkontingent Butter um 1 000 Tonnen zu erhöhen. Die Erhöhung gilt nur für das laufende Jahr. Die Verarbeiter und der Handel haben im Rahmen der Gespräche in der BO Milch zugesagt, die Milchproduzenten an den durch das knappe Angebot an Milchfett zu erwartenden Preisaufschlägen für Butter zu beteiligen.

Kompetenz ans BLW delegiert

Am 1. April 2020 hat der Bundesrat mit der Änderung der Agrareinfuhrverordnung (AEV; SR 916.01), die Kompetenz zur Erhöhung des Teilzollkontingents Butter bis Ende September 2020 ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) delegiert. Diese Kompetenzverschiebung ermöglicht ein rascheres Handeln im Hinblick auf eine angemessene Versorgung des Schweizer Buttermarkts. Innerhalb des Teilzollkontingents kann Butter zum tieferen Kontingentszollansatz von 20 Rappen pro Kilogramm importiert werden. Nach Artikel 35 AEV werden die Kontingentsanteile versteigert. Die Versteigerung ist auf der Internetseite des BLW ausgeschrieben und dauert bis am 26. Mai 2020.


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