Tätigkeitsbericht 2019 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Brugg, 28.04.2020 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeits¬bericht 2019 veröffentlicht. Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit waren die Stellungnahme der KNS zur neuen Bevölkerungsschutzverordnung sowie Aufgaben und Fragestellungen betreffend die Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Die KNS beteiligte sich an der Fachkonsultation zum Entwurf der neuen Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV). Die wichtigsten Punkte der Stellungnahme der KNS betrafen die Komplexität der Strukturen im Bevölkerungsschutz sowie die vorgesehenen Änderungen im Dosis-Massnahmenkonzept.

Im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle verfolgte die KNS die erdwissenschaftlichen Untersuchungen der Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) in Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT). Sie befasste sich zudem mit aktuellen Sachfragen betreffend die Umsetzung bzw. Konkretisierung der Projekte zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen.

Weiter nahm die KNS zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommuni¬kation (UVEK) Stellung zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2018 des ENSI-Rats und befasste sich mit den Jahresberichten Sicherheit 2018 der schweizerischen Kernkraftwerke sowie mit dem Aufsichtsbericht 2018 des ENSI.

Der Tätigkeitsbericht 2019 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung und ist in gedruckter Form beim Sekretariat der KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg erhältlich (Tel. +41 58 481 86 86, E-Mail: contact@kns.admin.ch).

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss „Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat acht Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat. www.kns.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Dr. Benjamin Müller, Präsident der KNS, Tel. 062 737 80 18
Dr. Johannes Holocher, Leiter KNS-Sekretariat, Tel. 058 481 86 81



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Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit
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