Abklärungen zu Subventionsbezügen im Bahn- und Busverkehr

Bern, 28.02.2020 - Die BLS und ihre Tochter Busland, die SBB sowie Besitzer von Anschlussgleisen für den Schienengüterverkehr haben in den letzten Jahren punktuell und aus unterschiedlichen Gründen zu hohe Subventionen bezogen. Das haben Abklärungen der betroffenen Besteller (Bund und Kantone) und Unternehmen ergeben. Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Kantone und die Unternehmen arbeiten die Fälle im Detail auf. Die zu hohen Zahlungen werden zurückgefordert. Einzelne Transportunternehmen müssen ihre Prozesse und Kontrollen im Subventionsbereich grundsätzlich überprüfen.

Der «Fall Postauto» hat gezeigt, dass die Besteller die korrekte Abwicklung der Subventionierung von Verkehrsleistungen eng begleiten müssen. Gründe dafür sind die zunehmende Gewinnorientierung der Transportunternehmen, der Trend zu komplexeren Strukturen bei den Unternehmen (z. B. Holdings) sowie in den Verbund- und Tarifsystemen und das steigende Subventionsvolumen. Bund, Kantone und die subventionierten Unternehmen haben deshalb in den letzten zwei Jahren ihr Augenmerk noch stärker als bisher auf die Subventionsverwendung gerichtet. Dabei sind sie auf mehrere Fälle von zu hohen Subventionsbezügen gestossen. Diese sind bezüglich Art und Dimension jedoch nicht mit dem «Fall Postauto» vergleichbar. Bezüge, die nicht korrekt erfolgt sind, müssen vollumfänglich zurückbezahlt werden.

Die Aufarbeitung erfolgt in jedem Fall individuell:

  • BLS: Die BLS und ihre Tochtergesellschaft Busland haben in den Jahren 2011 bis 2018 in ihren Offerten für Leistungen im regionalen Personenverkehr (RPV) zu tiefe Erlöse aus dem Tarifverbund Libero eingerechnet. In der Folge zahlten der Bund, der Kanton Bern sowie die weiteren mitbetroffenen Kantone zu hohe Abgeltungen. Mit der BLS wird eine Vereinbarung zur Rückzahlung im Umfang von 43.6 Millionen Franken abgeschlossen. Im letzten Jahr hatte das BAV bei der BLS bereits ein fehlerhaftes Zinsglättungsmodell entdeckt und dazu eine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen. Angesichts der Mängel verlangen Bund und Kanton Bern von der BLS, Kontrollen und Steuerung in den Subventionsbereichen grundlegend zu überprüfen. Der Verwaltungsrat der BLS hat die entsprechenden Aufträge erteilt. Zudem prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle bei der BLS die korrekte Verbuchung von Kosten und Erträgen in den subventionierten Sparten.
  • SBB: Bei der Verteilung der Einnahmen des Tarifverbundes Z-Pass wurden bei der SBB mehrere systematische Fehler entdeckt. Unter anderem wurden die Einnahmen für die Jahre 2012 bis 2019 nicht korrekt zwischen dem eigenwirtschaftlichen Fernverkehr und dem subventionierten RPV aufgeteilt. Weitere Unstimmigkeiten wirkten sich zuungunsten der SBB aus. Dies führte unter dem Strich zu einer ungerechtfertigten Belastung des RPV im Umfang von rund 7,4 Millionen Franken, welche die SBB zurückzahlen wird. Das BAV fordert von der SBB zudem, die Einnahmenverteilung in den Tarifverbünden zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.
  • Anschlussgleise: Verschiedene Firmen investieren in Anschlussgleise, damit Güterwagen vom öffentlichen Bahnnetz direkt aufs private Firmengelände fahren können. Der Bund leistet Finanzhilfen. Das BAV fordert gemäss Gütertransportverordnung die Investitionsbeiträge anteilmässig zurück, wenn bestimmte, vertraglich vereinbarte Transportmengen nicht erreicht werden konnten. Es bestehen Anzeichen, dass in den letzten Jahren die Transportmengen in einer Datenbank des BAV nicht korrekt registriert und dadurch Rückforderungen nicht wie vorgesehen abgeklärt wurden. Das BAV hat die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, um allfällige strafrechtlich relevante Aspekte abzuklären. Es prüft die Fälle im Einzelnen und hat die nötigen Schritte eingeleitet. Der Schaden dürfte gesamthaft nach ersten Abschätzungen in der Grössenordnung eines tiefen einstelligen Millionenbetrages liegen.


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