Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision gehen in die Vernehmlassung

(Letzte Änderung 19.02.2020)

Bern, 19.02.2020 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 entschieden, die geplanten Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision, die im Sommer 2019 vom Parlament verabschiedet wurde, in die Vernehmlassung zu schicken. Schwerpunkt der Verordnungsanpassungen sind notwendige Bestimmungen zur Durchführung von internationalen Sozialversicherungsabkommen.

Die vom Parlament beschlossenen Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sieht vor, dass der Bundesrat die für den internationalen Verkehr zuständigen nationalen Stellen auf Verordnungsstufe festhalten soll. Weiter soll der Bundesrat die notwendigen Verordnungsregelungen zum elektronischen Datenaustausch im internationalen Kontext erlassen. Die Kommunikation zu grenzüberschreitenden Sozialversicherungsfällen erfolgt über das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Datenübermittlungssystem (EESSI: Electronic Exchange of Social Security Information). Die Schweiz ist wie alle anderen mitwirkenden Staaten verpflichtet, dafür innerstaatlich die nötige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der ATSG-Revision wurden Gesetzesbestimmungen über Erstellung, Betrieb und Finanzierung der benötigten Infrastruktur erlassen. Die Kompetenz zum Erlass der notwendigen Ausführungsbestimmungen wurde an den Bundesrat delegiert. Der Bundesrat muss insbesondere eine Detailregelung über die Erhebung von Gebühren erlassen, weil die Betriebskosten verursachergerecht von den Benutzern der Infrastruktur finanziert werden sollen. Die betroffenen Stellen wurden dazu vorgängig angehört. Da von den vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen insbesondere die Durchführungsstellen betroffen sind, wird darüber ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. Mai 2020. Der Bundesrat plant, die Gesetzes- und Verordnungsanpassungen gleichzeitig per 2021 in Kraft zu setzen. 


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