Fernmeldeüberwachung: Auf dem Weg zu 5G

Bern, 16.01.2020 - Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) setzt die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) auf den 1. März 2020 in Kraft. Diese führt Standards für die Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten ein.

Die Verordnungsänderungen betreffen insbesondere die technischen Schnittstellenanforderungen für die Bereitstellung von Auskünften, Echtzeitüberwachungen und historischen Daten (rückwirkenden Überwachungen) zur Überwachung von 5G-Mobilfunkdiensten und für die neuen Systemkomponenten des Dienstes ÜPF (weitere Informationen zu den einzelnen Überwachungsmassnahmen in der Infobox).

Weil sich der Telekommunikationsbereich laufend entwickelt, werden auch Standards und Rechtsgrundlagen regelmässig angepasst. Massgebend sind die Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI). An diesen Standards orientiert sich die Schweiz bei den nötigen Rechtsgrundlagen. Die Verordnung und die detaillierten Anhänge werden von Zeit zu Zeit revidiert. So sind die aktuellen technischen Einzelheiten allen Mitwirkungspflichtigen (v. a. Fernmeldedienstanbieterinnen) klar und diese können die nötigen organisatorischen, administrativen und technischen Schritte vornehmen, um die von den Strafverfolgungsbehörden und vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angeordneten Überwachungsmassnahmen umzusetzen.

Überwachungsmassnahmen und Auskünfte im Überblick

Echtzeitüberwachung
Eine Echtzeitüberwachung ist die simultane, leicht verzögerte oder periodische Übertragung der Post- oder Fernmeldeverkehrsdaten; z. B. Telefon- oder E-Mail-Überwachungen (Mithören von Telefonaten bzw. Mitlesen von E-Mails).

Rückwirkende Überwachung
Eine rückwirkende Überwachung beinhaltet v. a. die Verbindungsnachweise (wer hat mit wem wann und wie lange telefoniert etc.) der zurückliegenden sechs Monate.

Fahndung
Im Rahmen einer Fahndung können die Strafverfolgungsbehörden Personen aufspüren, gegen die in einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Entscheid eine Freiheitsstrafe verhängt oder eine freiheitsentziehende Massnahme angeordnet worden ist.

Notsuche
Ausserhalb von Strafverfahren können Massnahmen der Fernmeldeüberwachung angeordnet werden, um vermisste Personen wie z. B. verunfallte Wanderer oder vermisste Kinder zu finden und zu retten.

Einfache Auskunft
Einfache Auskünfte können Basisinformationen zu Teilnehmeranschlüssen (Telefonbuchabfragen) sein oder sie können den Behörden über Fragen wie "Welche Telefonnummern sind auf eine bestimmte Person registriert?" Auskunft geben.

Komplexe Auskunft
Komplexe Auskünfte (ehemals technisch-administrative Auskünfte) liefern weitergehende Informationen zu Fernmeldeanschlüssen wie Vertrags- oder Ausweiskopien.


Adresse für Rückfragen

Nils Güggi, Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, T +41 58 463 36 21



Herausgeber

Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr
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