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Veröffentlicht am 27. November 2019

Bundesrat beschliesst Änderung der Eigenmittelverordnung

Bern, 27.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 Änderungen der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Sie entsprechen grösstenteils den Vorschlägen, die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in die Vernehmlassung geschickt hatte. Die Verordnung vereinfacht ab dem 1. Januar 2020 die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser und stellt die Kapitalisierung der Stammhäuser der systemrelevanten Banken für den Krisenfall sicher. Der Bundesrat verzichtet aber zu Gunsten einer Selbstregulierung der Branche darauf, Massnahmen im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften zu ergreifen.