Bundesrat verlängert Normalarbeitsvertrag für Hausangestellte

Bern, 27.11.2019 - Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Die Mindestlöhne werden angepasst. Dies hat der Bundesrat am 27. November 2019 entschieden. Die Verlängerung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Über die letzten drei Jahre betrachtet (2016-2018) betrug die Verstossquote gegen die minimalen Lohnbestimmungen des NAV-Hauswirtschaft elf Prozent bei den Arbeitgebern und neun Prozent bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Der Bundesrat stützt sich auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes (TPK Bund, bestehend aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden und der Verwaltung). Er ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung erfüllt sind: Einerseits liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Andererseits ist wegen der starken Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten davon auszugehen, dass beim Wegfall des Mindestlohnes im NAV der Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr steigen würde. Die Mindestlöhne werden gemäss Antrag der TPK an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2016 bis 2018 angepasst und werden demnach um 1,6 Prozent erhöht.

Den Antrag für eine Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und eine gleichzeitige Anpassung der Mindestlöhne stellte die TPK Bund im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr (FlaM). In der Schweiz handeln die Sozialpartner die Löhne in ihrer Branche traditionell selbst aus, der Staat mischt sich grundsätzlich nicht in die Lohnbildung ein. Deshalb sehen die FlaM vor, dass der Staat nur unter zwei Voraussetzungen zum Instrument des NAV-Mindestlohnes greifen darf: Wenn in einem Beruf oder in einer Branche wiederholte missbräuchliche Lohnunterbietungen festgestellt werden und keine sozialpartnerschaftliche Lösung möglich ist. Zudem darf der Mindestlohn weder dem Gesamtinteresse zuwiderlaufen noch die berechtigten Interessen der anderen Branchen beeinträchtigen. Im Vernehmlassungsverfahren unter den Kantonen und Verbänden hatte die Verlängerung des NAV Hauswirtschaft und die Anpassung der Mindestlöhne mehrheitlich Zustimmung gefunden.


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