Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes

Bern, 20.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Mit der Vorlage will der Bundesrat die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umsetzen.

Die Schweiz setzt den AIA-Standard seit dem 1. Januar 2017 um. Das Global Forum überprüft dessen innerstaatliche Umsetzung mittels Länderüberprüfungen. Diese sind für den AIA grundsätzlich ab 2020 geplant. Um von Beginn weg die korrekte Umsetzung des AIA-Standards sicherzustellen und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, prüft das Global Forum dessen zentrale Elemente bereits seit 2017. Eines dieser Elemente betrifft die Überprüfung der vollumfänglichen Übernahme des AIA-Standards ins innerstaatliche Recht.

Das Global Forum hat die Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen (AIA-Gesetz und -Verordnung) geprüft und Empfehlungen verabschiedet. Der Bundesrat hat Ende Februar 2019 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die diesen Empfehlungen Rechnung trägt. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis Mitte Juni 2019.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden hiessen die geplanten Änderungen am Gesetz mehrheitlich gut. Der Bundesrat schlug unter anderem vor, die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften aufzuheben. Weiter will er die geltenden Sorgfaltspflichten anpassen, die Beträge in US-Dollar ausweisen und eine Dokumentenaufbewahrungspflicht für meldende schweizerische Finanzinstitute einführen.

Auf Verordnungsstufe lehnten die Vernehmlassungsteilnehmenden die vorgeschlagene Aufhebung der Ausnahmebestimmungen für Vereine und Stiftungen sowie für deren Konten ausdrücklich ab. Da der Umgang mit gemeinnützigen Einrichtungen unter dem AIA auch auf internationaler Ebene erneut diskutiert werden soll, erachtet es der Bundesrat als verfrüht, die Empfehlungen des Global Forum umzusetzen. Er verzichtet deshalb darauf, die Ausnahmebestimmungen zu streichen und trägt damit dem Anliegen der Mehrheit der Stellungnehmenden Rechnung.

Das Parlament wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens per Anfang 2021 zu erwarten.


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