Lücke bei der Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen schliessen
Bern, 6.11.2019 - Die Schweiz soll künftig allen internationalen Strafinstitutionen Rechtshilfe leisten können, sofern sie von den Vereinten Nationen geschaffen wurden oder bestimmte Bedingungen erfüllen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) verabschiedet.