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Veröffentlicht am 30. Oktober 2019

Breitere Verwendung der AHV-Nummer für effizientere Verwaltungsabläufe

Bern, 30.10.2019 - Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Er hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Neu sollen Behörden generell die AHVN verwenden dürfen. Strikte Regelungen stellen sicher, dass der Datenschutz und die Informationssicherheit gewährleistet sind. In der Vernehmlassung sprach sich eine deutliche Mehrheit für die Gesetzesänderung aus.