Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft

Bern, 09.09.2019 - Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in den Bereichen Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.

Das Abkommen regelt die Beziehungen zwischen der Schweiz und Brasilien im Bereich der sozialen Sicherheit. Es entspricht den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards. Abgedeckt werden die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge, in der Schweiz also die AHV und IV. Das Abkommen gewährleistet eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten sowie den erleichterten Zugang zu Leistungen und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Die brasilianischen Staatsangehörigen können beim endgültigen Verlassen der Schweiz auf eine Rente verzichten und stattdessen wie bisher die Rückerstattung ihrer Beiträge verlangen. Das Abkommen fördert zudem den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Staaten, indem es die Entsendung von Personal in den anderen Staat erleichtert.


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