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Veröffentlicht am 21. August 2019

Klimapolitik nach 2020: Bundesrat empfiehlt Verlängerung bestehender Massnahmen bis Ende 2021

Bern, 21.8.2019 - Die Schweiz soll ihren Klimazielen auch bei einer verspäteten Einführung des überarbeiteten CO2-Gesetzes ohne Unterbruch nachkommen können. Deshalb will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zentrale, aber bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängern. Es geht dabei um Elemente des CO2-Gesetzes, des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes. In seiner Stellungnahme vom 21. August 2019 unterstützt der Bundesrat den durch die UREK-N erarbeiteten Entwurf zur Anpassung dieser Gesetze. Er zieht jedoch ein Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2021 der entworfenen Zwischenlösung vor.