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Veröffentlicht am 14. August 2019

Vernehmlassung zum Auffangabkommen im Arbeitsmarktbereich für den Fall eines No-Deal-Brexit

Bern, 14.8.2019 - Am 17. April 2019 hat der Bundesrat für den Fall eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) ein befristetes Abkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK) über die Zulassung zum Arbeitsmarkt genehmigt. Bundesrätin Keller-Sutter unterzeichnete das Abkommen am 10. Juli 2019 in London. An seiner Sitzung vom 14. August 2019 hat nun der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für dieses Abkommen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. November 2019.