Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von neuen Personenwagen haben 2018 deutlich zugenommen

Bern, 04.07.2019 - Die in der Schweiz im Jahr 2018 neu zugelassenen Personenwagen verbrauchen durchschnittlich 6.08 Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer. Gegenüber dem Vorjahr (5.87 l/100 km) hat der Verbrauch damit um 3.6% zugenommen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen lagen mit rund 137.8 g CO2 pro Kilometer ebenfalls höher als im Vorjahr (134.1 g CO2/km). Die CO2-Emissionen der neu zugelassenen Lieferwagen und leichten Sattelschleppern, die ab 2020 ebenfalls unter die CO2-Emissionsvorschriften fallen, lagen bei 183.3 g CO2/km und gingen im Vergleich zum Vorjahr (185.3 g CO2/km) zurück.

2018 wurden rund 301'000 Personenwagen neu zugelassen. Der Anteil der ganz oder teilweise elektrisch betriebenen Personenwagen an der Neuwagenflotte lag 2018 bei 3.2% (2017: 2.7%). Der Anteil der Dieselfahrzeuge ging auf 30.3% zurück (2017: 36.2%).

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen lagen mit rund 137.8 Gramm CO2 pro Kilometer um 2.8% höher als im Vorjahr (2017: 134.1 g CO2/km). Der durchschnittliche Energieverbrauch über alle Antriebsarten, ausgedrückt in Benzineinheiten (Liter Benzinäquivalent, LBÄ), stieg ebenfalls an auf 6.08 LBÄ pro 100 Kilometer (Anstieg um 3.6%). Die geringere Zunahme der CO2-Emissionen im Vergleich zum Verbrauch lässt sich auf den gestiegenen Anteil von Elektrofahrzeugen (CO2-Wert von 0 g/km) zurückführen.

Die Gründe für die Zunahme von Verbrauch und CO2-Emissionen liegen im weiterhin steigenden Anteil der Allradfahrzeuge (2018: 48.9%), sowie im Rückgang der Dieselfahrzeuge. Zusätzlich können auch die unter realitätsnäheren Messbedingungen des neuen WLTP-Verfahrens ermittelten und auf NEFZ zurückgerechneten Messwerte bei einigen Fahrzeugen zu einer leichten Erhöhung der CO2-Emissionen geführt haben (siehe Link). Gleichzeitig konnte damit die in den letzten Jahren auf über 40% gestiegene Realverbrauchsabweichung leicht reduziert werden.

Das durchschnittliche Leergewicht der Neuwagen lag mit 1'680 kg geringfügig höher als im Vorjahr an (2017: 1'672 kg). Die technische Effizienz der Neuwagen verschlechterte sich im Jahr 2018. Der Energieverbrauch pro 1‘000 kg Fahrzeuggewicht stieg von 3.5 auf 3.6 LBÄ/100km.

Rückgang der Emissionen bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern

2018 wurden rund 30'200 Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) neu zugelassen, davon waren 88% Dieselfahrzeuge. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser LNF lagen 2018 bei 183.3 Gramm CO2 pro Kilometer (2017: 185.3 g CO2/km), der durchschnittliche Verbrauch bei 8.0 LBÄ/100 km. Das durchschnittliche Leergewicht aller neu zugelassenen LNF hat gegenüber 2017 um 0.7% abgenommen und liegt bei 2'202 kg (2017: 2'218 kg). Dabei sind die dieselbetriebenen LNF im Durchschnitt deutlich schwerer und haben einen höheren CO2-Ausstoss (2‘290 kg Leergewicht, 187.6 Gramm CO2/km) als LNF mit Benzinmotor (1‘564 kg Leergewicht, 165.9 Gramm CO2/km).

Vollzugsresultate der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen

Bis 2015 hätten die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden sollen. Mit einem durchschnittlichen CO2-Wert von 137.8 g/km haben die Schweizer Autoimporteure diesen Zielwert zum dritten Mal in Folge nicht erreicht. Die im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften überprüften 301'000 Personenwagen verteilten sich auf 74 Grossimporteure (ca. 300'000 Personenwagen) und rund 1'000 Personenwagen von Kleinimporteuren.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand 2018

Die 2018 erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 31.7 Millionen Franken (2017: 2.9 Mio. Fr.). 97.3% der Sanktionslast entfällt auf Grossimporteure, 2.7% auf Kleinimporteure. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.1 Millionen Franken (2017: 1.1 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2018 ein Nettoertrag von rund 30.6 Millionen Franken (2017: 1.8 Mio. Fr.), der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 172'000 Franken, 2017: 3‘000 Fr.). Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2018 von 30.5 Millionen Franken wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zugewiesen.

Ausblick

Der Zielwert von 130 Gramm CO2/km bleibt 2019 unverändert. Ab 2020 wird der durchschnittliche Zielwert für Personenwagen von 130 auf durchschnittlich 95 Gramm CO2/km gesenkt. Neu treten ab 2020 auch CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper in Kraft (der Zielwert beträgt hier 147 Gramm CO2/km).

Die schweizerische Energieeffizienzverordnung (EnEV, Art. 11) verlangt die jährliche Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs der neuen Personenwagen in der Schweiz. Die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen werden seit Mitte 2012 gemäss CO2-Gesetz und CO2-Verordnung vom Bundesamt für Energie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen umgesetzt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE
058 462 56 75, 079 763 86 11, marianne.zuend@bfe.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75710.html