Bundesrat beschliesst Paket zur Senkung des Treibhausgas-Ausstosses in der Bundesverwaltung

Bern, 03.07.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 beschlossen, anknüpfend an die Energiestrategie 2050 die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung stärker zu senken. Er hat dazu das «Klimapaket Bundesverwaltung» verabschiedet. Dieses gibt die Stossrichtung für weitere Massnahmen zum Flugverkehr, zur Fahrzeugflotte und zum Gebäudebereich vor. Der Bundesrat will, dass die Bundesverwaltung ihre Treibhausgasemissionen im Inland bis 2030 um 50% gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 reduziert, das VBS um mindestens 35% gegenüber 2001. Der Rest wird durch Emissionszertifikate kompensiert. Die Bundesverwaltung nimmt damit ihre Vorbildfunktion zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verstärkt wahr.

Seit 1999 gibt es in der zivilen Bundesverwaltung das Ressourcen- und Umweltmanagementsystem «RUMBA» und im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem «RUMS VBS». Weiter engagiert sich die zivile Bundesverwaltung zusammen mit dem ETH-Bereich und weiteren bundes- und kantonsnahen Unternehmen seit 2014 im Rahmen der Initiative Energie-Vorbild (VBE) für einen innovativen und vorbildlichen Umgang mit der Energie. Damit nimmt der Bund seine Vorbildfunktion wahr, wie dies mit der Energiestrategie 2050 beschlossen worden ist. 

Bis 2030 vollständig klimaneutral

Mit dem «Klimapaket Bundesverwaltung» werden diese Anstrengungen verstärkt. Der Bundesrat hat dazu folgende Eckwerte beschlossen:

  • Bis Ende 2030 reduzieren die zivile Bundesverwaltung und ihre dezentralen Einheiten wie die ETH die Treibhausgasemissionen um 50% gegenüber dem Ausgangsjahr 2006.
  • Bis Ende 2030 reduziert das VBS (militärischer Teil) die Treibhausgasemissionen um mindestens 35% gegenüber dem Ausgangsjahr 2001.
  • Die restlichen Treibhausgasemissionen der zivilen und dezentralen Bundesverwaltung und des VBS werden bis 2030 vollständig durch Emissionszertifikate im Ausland kompensiert.

Stossrichtung für die Massnahmen des «Klimapakets Bundesverwaltung»

Zur Umsetzung des Klimapakets setzt der Bundesrat mehrheitlich auf bereits bekannte Massnahmen. Sie werden aber verstärkt. Die zuständigen Stellen haben den Auftrag erhalten, die Umsetzung entsprechend zu konkretisieren. Die Fachstellen «RUMBA» und «RUMS VBS» koordinieren die Arbeiten und erstatten dem Bundesrat darüber jährlich Bericht, erstmals Ende 2021. Die Massnahmen betreffen die Bereiche Flugverkehr, Fahrzeugflotte, Gebäude sowie mehr Transparenz zu den klimabezogenen Anstrengungen.

Flugverkehr

Die Flugkilometer auf europäischen Kurz- und Mittelstrecken sollen reduziert werden (Absenkpfad). Auf europäischen und interkontinentalen Flügen soll vermehrt Economy- statt Business-Klasse geflogen werden, und die Delegationsgrössen sollen weiter reduziert werden. UVEK, EFD/EPA und EDA unterbreiten dem Bundesrat bis Ende 2019 Vorschläge dazu.

Fahrzeugflotte

  • Das VBS revidiert bis Ende 2020 die Weisung über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen mit dem Ziel, die Fahrzeugflotte im Rahmen der Erneuerung stärker auf energieeffiziente Fahrzeuge umzustellen. Dabei wird bei den Neuzulassungen bis 2022 ein Anteil von mindestens 20% elektrisch betriebener Fahrzeuge angestrebt (Gewicht bis zu 3.5 Tonnen).
  • Als Beschaffungsvorgabe für Personenwagen gilt grundsätzlich ein maximaler CO2-Ausstoss von 95 g/km, sowie die Energieeffizienz-Kategorie A oder B.

Gebäude

  • Verwaltungsgebäude des Bundes sollen mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden. EFD (BBL), VBS und UVEK (ASTRA) erarbeiten dazu zuhanden des Bundesrats bis Mitte 2020 ein Konzept, das einen Aufbauplan mit Priorisierung der Standorte sowie Angaben zu den Kosten und zu den CO2-Einsparungen enthält. Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ist sicherzustellen, dass die Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen erfolgt.
  • EFD (BBL), VBS und UVEK (ASTRA) erarbeiten zuhanden des Bundesrats bis Mitte 2020 ein Konzept «Gebäudesanierung». Es zeigt die Planung der energetischen Sanierungen, die Kosten und die CO2-Einsparungen auf und definiert die Kriterien für Ausnahmen. Ziel ist, dass in der Schweiz die Gebäude der gesamten Bundesverwaltung energetisch saniert werden. Die in der Revision des CO2-Gesetzes vorgeschlagenen CO2-Grenzwerte pro Quadratmeter Energiebezugsfläche sind grundsätzlich einzuhalten. Auf neue fossile Heizungen und elektrische Widerstandsheizungen wird in der Bundesverwaltung grundsätzlich verzichtet.
  • Die Bundesverwaltung bezieht bereits heute 100% erneuerbaren Strom, produziert diesen aber nur zu einem kleinen Teil selbst. Künftig sollen geeignete Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien genutzt werden. EFD (BBL), VBS und UVEK (ASTRA) erarbeiten bis Mitte 2020 zuhanden des Bundesrats ein Konzept zur Nutzung aller geeigneten Flächen. Es enthält einen Aufbauplan zu den Flächen, den Investitionskosten, den Eigenverbrauch sowie die CO2-Einsparungen.
  • Die vom Bundesrat gewählten Arbeitgebervertreter der Kassenkommission PUBLICA werden angehalten zu verlangen, dass die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ihre Vermögensanlagen regelmässig auf deren Klimaverträglichkeit überprüft und das Ergebnis publiziert, erstmals Ende 2020.       

Treibhausgasemissionen des Bundes

Die zivile Bundesverwaltung emittiert rund 40’000 Tonnen CO2eq pro Jahr (Stand 2018). 53% waren auf Flugreisen zurückzuführen, 21% auf den Wärmeverbrauch und 15% auf den Stromverbrauch. Gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 wurden die Treibhausgasemissionen bis 2018 absolut um rund 25% reduziert (ohne Kompensationen durch Emissionszertifikate).

Das VBS emittiert rund 205'000 Tonnen CO2eq pro Jahr (Stand 2018). Rund 50% der Emissionen stammen aus dem Luftverkehr (Luftwaffe, Lufttransportdienst des Bundes), 24% aus dem Strassenverkehr, 19% aus den Immobilien und knapp 7% aus dem Verkehr der Armeeangehörigen. Fast alle Emissionen stammen aus dem militärischen Teil des VBS, nur rund 2% aus dem zivilen Teil (der bereits unter RUMBA abgedeckt ist). Gegenüber dem Ausgangsjahr 2001 wurden die Treibhausgasemissionen bis 2018 um 28% reduziert (ohne Kompensationen durch Emissionszertifikate).


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