E-Voting: Bundesrat richtet Versuchsbetrieb neu aus und stellt Einführung als ordentlicher Stimmkanal zurück
Bern, 27.6.2019 - An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat der Bundesrat entschieden, vorläufig auf die Überführung der elektronischen Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. In der Vernehmlassung zur geplanten Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte hat sich die Mehrheit der Teilnehmenden zwar grundsätzlich für E-Voting ausgesprochen. Den Übergang in den ordentlichen Betrieb erachten aber ins- besondere die meisten Parteien als verfrüht. Der Bundesrat hat zudem die Bundeskanzlei beauftragt, die Rahmenbedingungen für den Versuchsbetrieb anzupassen.