Bundesrat diskutiert über «Sustainable Finance» und legt das weitere Vorgehen fest

Bern, 26.06.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 eine Aussprache über einen nachhaltigen Finanzplatz Schweiz geführt. Er sieht in diesem Bereich grosse Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und hat entschieden, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die verschiedene Abklärungen an die Hand nehmen soll.

Bereits seit 2016 gelten als Grundsätze das Primat marktwirtschaftlicher langfristiger Ansätze und die Subsidiarität staatlichen Handelns. Gefördert werden beim Einbezug von Umweltaspekten und sozialen Themen in der Finanzbranche konkret Transparenz und Freiwilligkeit.[1] Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Staatssekretariat für Finanzfragen (SIF) bieten im Jahr 2020 erneut kostenlose Klimaverträglichkeitstests an, die neben Pensionskassen und Versicherungen neu auch Banken und Vermögensverwaltern offenstehen. Sie werden aufzeigen, inwieweit gegenüber den erstmaligen Tests im Jahre 2017 Fortschritte erzielt worden sind.

Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Aussprache über einen nachhaltigen Finanzmarkt einen Überblick verschafft über die aktuellen Entwicklungen und Initiativen sowie das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene. Insbesondere im Rahmen des Klimaübereinkommens von Paris sowie der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung ist die Schweiz internationale Verpflichtungen eingegangen.

Neu wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des SIF in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren interessierten Behörden verschiedene Arbeiten an die Hand nehmen. Unter anderem sollen möglichst rasch Beurteilungsgrundlagen vorgelegt werden für eine Klärung der Teilnahme der Schweiz an internationalen Initiativen – wie beispielsweise der von Chile und Finnland ins Leben gerufenen «Coalition of Finance Ministers for Climate Action». Zudem sollen die Auswirkungen geprüft werden, die die Entwicklungen in der EU im Bereich des Aktionsplans für nachhaltige Finanzanlagen für den Schweizer Finanzplatz haben. Bis spätestens im Frühling 2020 soll ein Bericht der Arbeitsgruppe vorliegen, der die Resultate dieser Prüfung sowie Vorschläge für den Finanzmarkt Schweiz enthält. Zur Frage, ob und wie der Finanzmarkt reguliert werden soll, will der Bundesrat bis Ende Jahr erneut eine Aussprache führen. Grundsätzlich sollen die Rahmenbedingungen eruiert werden, die es dem Schweizer Finanzplatz erlauben, im Bereich nachhaltiger Finanzen wettbewerbsfähig zu sein.

Schliesslich soll die Arbeitsgruppe auf einen Abschluss von Branchenvereinbarungen mit den Finanzmarktakteuren hinwirken. Diese sollen insbesondere zur Erhöhung der Transparenz und eine Selbstverpflichtung der Branche zu einer repräsentativen Teilnahme an den oben genannten Klimaverträglichkeitstests im Hinblick auf die Erreichung konkreter Ziele führen. Ziel ist eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, so dass Kunden und Anlegern gegenüber klare Informationen und damit Entscheidungsmöglichkeiten geboten werden können. Hierzu wird mit der Branche der Dialog intensiviert.

  

[1] Vgl. Medienmitteilung vom 24. Februar 2016 («Internationale Finanzgremien diskutieren Fragen der Nachhaltigkeit: Bundesrat definiert Rolle der Schweiz»)


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Der Bundesrat
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