Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen
Bern, 29.05.2019 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Basel-Landschaft und Aargau zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 29. Mai 2019 verabschiedeten Botschaft festhält.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Uri:
- die Gerichtsorganisation;
im Kanton Basel-Landschaft:
- die Wahlen der Zivilkreisgerichte;
im Kanton Aargau:
- das Ständeratswahlrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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Herausgeber
Der Bundesrat
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Bundesamt für Justiz
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