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Veröffentlicht am 22. Mai 2019

Ab dem 1. Juli 2019 gelten strengere Regeln für die Wiedergutmachung im Strafrecht

Bern, 22.5.2019 - Künftig wird der Anwendungsbereich der Wiedergutmachung im Strafrecht enger gefasst. Der Täter soll neu lediglich im Bereich der leichteren Kriminalität eine Strafbefreiung erwirken können, indem er das Unrecht beispielsweise mit einer Geldzahlung ausgleicht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Strafrecht auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.