Stellungnahme der Bundesanwaltschaft

Bern, 15.05.2019 - Stellungnahme der Bundesanwaltschaft im Nachgang zum Entscheid der Gerichtskommission vom 15.05.2019

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat Kenntnis genommen vom Entscheid der Gerichtskommission (GK) bezüglich der Wahl für die Amtsperiode 2020-2023 des Bundesanwalts und dessen Stellvertretern.

Die BA steht den zuständigen Gremien weiterhin vollumfänglich für alle zu treffenden Abklärungen und offenen Fragen zur Verfügung. Unabhängig von der durch die Geschäftsprüfungskommissionen angekündigten Inspektion zur Klärung des zwischen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und der BA divergierenden Aufsichtsverständnisses sowie dem Disziplinarverfahren gegen den Bundesanwalt, wird die BA weiterhin im rechtlichen Rahmen der Aufsichtstätigkeit mit der AB-BA zusammenarbeiten.

Die Strafverfahren der BA werden im Sinne des gesetzlichen Auftrages weitergeführt.


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