Weniger Forstarbeiten an der Grenze zu Frankreich

Bern, 15.05.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Mai 2019 einen Notenaustausch mit Frankreich genehmigt, der zwei Anpassungen im Abkommen über die Vermarkung und den Unterhalt der Landesgrenze vorsieht. Dabei geht es um eine Modernisierung bei der Vermarkung sowie um den Forstunterhalt entlang der Grenze.

Zum einen geht es um eine Anpassung an die technischen Entwicklungen im Bereich der Vermessung. Grenzpunkte werden heutzutage mit der aktuellsten Technologie aufgenommen, analog zur schweizerischen amtlichen Vermessung. Das revidierte Abkommen hält neu fest, dass überall dort, wo die beiden Staaten ihre Grenze mit gemeinsamen Koordinaten festgelegt haben, die Vermarkung dadurch als erstellt betrachtet wird. Bisher basierten die Grenzpunkte auf getrennten Koordinatensystemen der beiden Länder.

Mit der zweiten Änderung reduzieren Frankreich und die Schweiz den Forstunterhalt entlang der Grenze. Künftig muss der je zwei Meter breite Geländestreifen beidseits der gemeinsamen Grenze nicht mehr auf der ganzen Länge ständig in abgeholztem Zustand sein. Abholzungen werden nur noch dort durchgeführt, wo die aus Vertretern beider Länder zusammengesetzte Kommission dies als notwendig erachtet. Dies kann zum Beispiel an Stellen der Fall sein, wo das Personal der Grenzwacht über eine grössere Distanz eine gute Sicht benötigt.


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