Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung

Bern, 17.04.2019 - Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung um vier Jahre bis 2023 verlängert.

Aus Sicht des Bundesrats hat sich die Verordnung bewährt. Er hatte sie am 13. Mai 2015 erlassen. Zweck der Verordnung ist es, Bewilligungen zur Ausfuhr oder Vermittlung dieser Güter verweigern zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die auszuführenden oder zu vermittelnden Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung von der Endempfängerin oder dem Endempfänger zur Repression missbraucht werden. Die Verordnung stützt sich direkt auf die Bundesverfassung. Sie ist auf vier Jahre bis zum 12. Mai 2019 befristet und einmal verlängerbar.

Im Juni 2018 hatte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Güterkontrollgesetzes übermittelt. Die Behandlung des Geschäfts durch das Parlament kann jedoch nicht vor dem 12. Mai 2019 abgeschlossen werden. Die Verlängerung der Verordnung belässt dem Parlament genügend Zeit, über die Gesetzesvorlage zu befinden.


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