Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2019

Bern, 22.03.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2019 den Nachtrag I zum Voranschlag 2019 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament neun Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 75,4 Millionen Franken, wobei 12,3 Millionen Franken durch die Reduktion anderer Kredite kompensiert werden. Die Nachtragskredite führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,09 Prozent.

Mit 58,5 Millionen entfällt die grösste Aufstockung auf die Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Diese Erhöhung ist auf die beschleunigte Behandlung der Gesuche im Bundesamt für Justiz zurückzuführen. Damit werden die entsprechenden Auszahlungen im Jahr 2019 deutlich erhöht. Diese Beschleunigung führt über mehrere Jahre gesehen nicht zu zusätzlichen Ausgaben, sondern lediglich zu einer Vorverschiebung der in der Finanzplanung 2020-21 eingestellten Mittel.

Ein weiterer grösserer Nachtrag betrifft den Mehrbedarf an Personalressourcen im Bereich Cyber-Defence (11,5 Mio. beim Generalsekretariat VBS). Die Mittel des departementalen Ressourcenpools für Personalaufwand sollen erhöht werden, damit der Handlungsspielraum des VBS zur Finanzierung von dringenden und kurzfristig umzusetzenden Massnahmen vergrössert werden kann. Diese Verstärkung soll mehreren Verwaltungseinheiten des VBS zu Gute kommen (armasuisse, Nachrichtendienst, Führungsunterstützungbasis und Generalsekretariat VBS). Die Mittel sollen entlang der Prioritäten 2019 schrittweise und je nach Bedarf vom departementalen Ressourcenpool an die Ämter abgetreten werden. Der beantragte Nachtragskredit wird vollumfänglich bei der Verteidigung (Globalbudget Funktionsaufwand, Personalaufwand) kompensiert.

Eine weitere Aufstockung betrifft die Beihilfen im Pflanzenbau beim Bundesamt für Landwirtschaft. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben wurde auf Anfang 2019 erhöht. Dies führt zu einem Mehrbedarf, der über einen Nachtragskredit von 4,2 Millionen gedeckt werden muss.

Die mit dem Nachtrag I beantragten Aufstockungen betragen insgesamt 75,4 Millionen. Unter Berücksichtigung der Kompensationen im Umfang von 12,3 Millionen resultieren effektive Mehrausgaben von 63,1 Millionen oder 0,09 Prozent der mit dem Voranschlag 2019 bewilligten Ausgaben. Dieser Wert liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2012–2018: 0,2 Prozent).

Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).


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