101.2 Millionen an Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftwerke

Bern, 14.02.2019 - In der Schweiz können seit 2018 Investitionsbeiträge für neue Grosswasserkraftwerke sowie für wesentliche Erweiterungen oder Erneuerungen solcher Anlagen beantragt werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die per Stichtag 30. Juni 2018 eingegangenen Gesuche geprüft und nun drei Betreiberfirmen Investitionsbeiträge von insgesamt 101.2 Millionen Franken zugesprochen. Damit werden die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausgeschöpft.

Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken zur Verfügung (siehe Kasten). Diese Mittel werden im Zweijahresrhythmus zugeteilt. Der erste Stichtag war am 30. Juni 2018. Es sind fünf Anträge mit einer beantragten Fördersumme von insgesamt 141.8 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft.

Gemäss Prüfung sind drei Grosswasserkraftanlagen (Robbia/Repower AG, Ritom/Ritom SA und Mottec/Gougra SA) anspruchsberechtigt. Den Betreiberfirmen wurde ihr Anspruch in den letzten Tagen per Verfügung mitgeteilt. Die gesamthaft zugesicherte Beitragssumme beträgt 101.2 Millionen Franken, was 34% der anrechenbaren Investitionskosten entspricht. Die drei Grosswasserkraftanlagen liefern künftig eine Gesamtproduktion von 423.1 GWh/a. Zudem wird eine insgesamt verbesserte Steuerbarkeit der Energieproduktion erzielt. Das durchschnittliche Verhältnis der Mehrproduktion zum Investitionsbeitrag entspricht 75 Rp./kWh.

Der nächste Stichtag für die Einreichung von Gesuchen ist der 30. Juni 2020.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 werden neue sowie wesentlich zu erweiternde oder zu erneuernde Grosswasserkraftanlagen (Anlagen mit einer mechanischen Bruttoleistung von mehr als 10 MW) mit Investitionsbeiträgen gefördert. Der Investitionsbeitrag beträgt für Neuanlagen und erhebliche Erweiterungen maximal 35% und für erhebliche Erneuerungen maximal 20% der anrechenbaren Investitionskosten.

Für die Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke stehen jährlich rund 50 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben den Investitionsbeiträgen für die Grosswasserkraft, für die 0.1 Rp./kWh reserviert sind, werden aus dem Netzzuschlag unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraftanlagen finanziert.

Da nur alle 2 Jahre ein Stichtag für Gesuche festgelegt ist, stehen für die jeweils eingereichten Grosswasserkraft-Projekte rund 100 Millionen Franken (2 x 50 Millionen Franken) zur Verfügung. Falls mehr beantragt wird, kommen zuerst Neubauprojekte und Erweiterungen zum Zug. Unter diesen dann zuerst die Projekte, die am meisten Kilowattstunden pro Förderfranken an Zubau bringen.

Das Förderinstrument Investitionsbeiträge ist bis 2030 befristet. Um Investitionsbeiträge für Grosswasserkraftwerke zu beantragen, muss jeweils bis zum Stichtag ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Gesuche können erst eingereicht werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder die Baureife nachgewiesen ist. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Arbeitsgemeinschaft ARGE IB unter der Federführung der energiebüro ag unterstützt.


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